Anwaltskanzlei 
  Meyer-Kröner  

Sozialrecht

Der Fachbereich Sozialrecht ist ein immens weit gefächertes Rechtsgebiet und umfasst das Sozialversicherungsrecht, also die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung, die Rentenversicherung sowie die Unfallversicherung und viele weitere Rechtsgebiete wie beispielsweise das Recht der sozialen Förderung.

Durch umfangreiche Tätigkeiten im Bereich des Sozialrechts verfügt unsere Kanzlei über umfassende Kenntnisse zu diesem Thema.

Unsere Leistungen bestehen im Wesentlichen in der Durchsetzung von Ansprüchen und Leistungen, der Vertretung im Widerspruchsverfahren und/ oder vor den Sozialgerichten, falls erforderlich auch bis zum Bundessozialgericht.


Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Sozialrecht

  • Arbeitslosengeldrecht
  • Grundsicherungsrecht
  • Kindergeldrecht
  • Krankenversicherungsrecht
  •   
  • Pflegeversicherungsrecht
  • Rentenversicherungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Sozialhilferecht  
  • Unfallversicherungsrecht